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AGB

Diese AGB wurden individuell erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SMARTFOODFACTS (Stand 01.07.2020)

 

§ 1.Anwendungs- und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses seitens SmartFoodFacts by Anne Heit (nachstehend „SMARTFOODFACTS“) erbracht werden. 

1.2 Die AGB gelten für alle bestehenden und künftigen Auftragsverhältnisse. 

1.3 Entgegenstehende AGB des Kunden (nachstehend „Auftraggeber“) gelten nicht soweit sie nicht zuvor ausdrücklich von SMARTFOODFACTS anerkannt wurden.

1.4 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

§ 2.Beauftragung / Gegenstand der Leistung

2.1  Der Auftraggeber beauftragt SMARTFOODFACTS mit den gesondert und schriftlich vereinbarten Tätigkeiten gemäß des von SMARTFOODFACTS gestellten Angebotes. 

2.2 Das Angebot von SMARTFOODFACTS ist freibleibend, ein verbindliches Vertragsverhältnis kommt erst durch Auftragsbestätigung durch SMARTFOODFACTS zustande. 

2.3 Die dem Auftraggeber von SMARTFOODFACTS überlassenen Unterlagen und Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen und Informationen – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.

§ 3.Honorar / Auslagen / Abrechnung

3.1. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars erfolgt ausschließlich ausdrücklich und schriftlich; „Zusatzaufträge“ von pauschaliert angebotenen Leistungen sind gesondert zu vergüten. 

3.2. Sind Tagessätze vereinbart, so gilt ein Tagessatz für acht Stunden eines Werktages. Wird kein Pauschalhonorar und kein Tagessatz vereinbart oder sind von SMARTFOODFACTS Leistungen zu erbringen, die nicht vom Pauschalhonorar umfasst sind, so erfolgt die Abrechnung über solche Leistungen üblicherweise nach gesondert zu vereinbarendem Stundensatz. 

3.3. Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand und anfallende Reisekosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. 

3.4. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig und zahlbar.

 

§ 4.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt SMARTFOODFACTS die zur Durchführung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung. Die Mit- und Zuarbeit des Auftraggebers ist von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Leistungserbringung durch SMARTFOODFACTS.

4.2. Zur erfolgreichen Umsetzung der Leistungserbringung ist das Mitwirken des Auftraggebers maßgeblich erforderlich. SMARTFOODFACTS übernimmt keinerlei Garantien, dass der Auftraggeber oder der Endkunde die in der Leistungserbringung aufgeführten Ergebnisse tatsächlich erzielen wird. Alle Äußerungen die SMARTFOODFACTS anlässlich der Leistungserbringung beispielhaft aufführt oder die als Aussagen von SMARTFOODFACTS im Internet zu finden sind, sowie die gesamten Inhalte auf der Webseite von SMARTFOODFACTS beruhen auf SMARTFOODFACTS‘ ganz persönlichen, individuellen Erfahrungen, welche der Auftraggeber oder der Endkunde nicht auf sich selbst übertragen kann. 

4.4. Der Auftraggeber benennt SMARTFOODFACTS auf Verlangen einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Auftragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Auftragsverhältnis betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Auftragsverhältnisses jeweils notwendig sind.

4.5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann SMARTFOODFACTS aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen

 

§ 5.Schutz des geistigen Eigentums

5.1 Wenn nicht anders vereinbart räumt SMARTFOODFACTS dem Auftraggeber zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Auftragsschreiben erbrachten Leistungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.

Lizenzverträge sind von dieser Regelung ausgenommen, hierzu werden gesonderte Vereinbarungen zwischen SMARTFOODFACTS und dem Auftraggeber getroffen.

5.2. Insbesondere, aber nicht ausschliesslich, bei Blog-Beiträgen räumt SMARTFOODFACTS dem Auftraggeber lediglich ein zeitlich auf den Auftrag beschränktes Nutzungsrecht ein.

5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich SMARTFOODFACTS nur solches Material zu überlassen, welches frei von Rechten Dritter ist bzw. an welchem der Auftraggeber das ausschliessliche Nutzungsrecht hat. SMARTFOODFACTS wird sich nicht gesondert über Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte Dritter informieren. Der Auftraggeber stellt SMARTFOODFACTS von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der tatsächlichen oder auch lediglich behaupteten Verletzungen von Schutzrechten im vorgenannten Sinne auf einfaches Anfordern hin frei.

5.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der jeweiligen Social-Media Seite oder dem jeweiligen Webauftritt anzubringen. SMARTFOODFACTS hat das Recht, auf ihre Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu ihrer eigenen Webseite.

5.5 Änderungen und Bearbeitungen der von SMARTFOODFACTS erstellten Inhalte, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur mit Zustimmung von SMARTFOODFACTS vorgenommen werden. 

5.6 Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.

 

§ 6.Haftung

6.1. SMARTFOODFACTS haftet unbeschränkt

- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

- im Umfang einer von SMARTFOODFACTS übernommenen Garantie.

6.2. Die Haftung wird für den Fall einfacher Fahrlässigkeit der Summe nach auf einen Höchstbetrag von 50.000,00 EUR begrenzt. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auf alle Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund der Wahrnehmung seiner Interessen durch SMARTFOODFACTS, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Unberührt hiervon bleibt eine Haftung gemäß vorstehend Ziffer 6.1..

6.3 Die Regelungen der Ziff. 6.1 und 6.2 gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung (inkl. Schutzrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzung, Verstöße gegen das UWG, Verstöße gegen die Health-Claim-VO, lebensmittel- und arzneimittelrechtliche Vorschriften sowie standesrechtliche Regelungen bei Ärzten). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

6.4. Eine weitergehende Haftung von SMARTFOODFACTS besteht nicht. SMARTFOODFACTS weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grundlage für die Beratung ausschließlich diejenigen Informationen sind, die SMARTFOODFACTS vom Auftraggeber erhält. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen von SMARTFOODFACTS erfolgen nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Wissenschaft und der Health-Claim-VO.

6.5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von SMARTFOODFACTS.

6.6. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von SMARTFOODFACTS zurückzuführen ist. Sofern ein Auftrag unter Mitwirkung selbstständiger Partner durchgeführt und der Auftraggeber hiervon unterrichtet wurde, gelten sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche von SMARTFOODFACTS gegenüber dem selbstständigen Partner als an den Auftraggeber abgetreten. 

6.7 SMARTFOODFACTS haftet nicht für Schäden, die aufgrund der verspäteten Leistungserbringung durch SMARTFOODFACTS entstanden sind. 

6.8. SMARTFOODFACTS haftet nicht für Verzugs- oder Folgeschäden, die in irgendeinem Zusammenhang mit der beratenden Tätigkeit von SMARTFOODFACTS stehen. Insbesondere haftet SMARTFOODFACTS nicht für entgangenen Gewinn des Auftraggebers.

 

§ 7.Kündigung

7.1. Jede Partei ist berechtigt, den Beratungsauftrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss mit eingeschriebenem Brief zugestellt werden.

7.2. Das Recht von SMARTFOODFACTS, dem Kunden bereits in Ansehung der Beauftragung getätigte Aufwendungen in Rechnung zu stellen, bleibt unberührt.

7.3. Auf Verlangen des Auftraggebers ist von SMARTFOODFACTS ein schriftlicher Zwischenbericht über die bisher erbrachten Leistungen anzufertigen. SMARTFOODFACTS erhält eine ihrer erbrachten Leistungen entsprechende Teilvergütung.

 

§ 8.Datenschutz

8.1 SMARTFOODFACTS verarbeitet die Daten des Auftraggebers soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich bzw im Rahmen allenfalls erteilter Einwilligungserklärungen. Die Datenschutzerklärung, die sämtliche Informationen über die Verwendung von Auftraggeberdaten enthält, kann jederzeit unter https://www.smartfoodfacts.org/datenschutzerklaerung abgerufen werden. In dieser Datenschutzerklärung ist auch die Aufklärung über die betroffenen Rechte enthalten und nähere Informationen über die Datenflüsse. SMARTFOODFACTS behandelt sämtliche Informationen über Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich. 

8.2  SMARTFOODFACTS darf den Auftraggeber auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. SMARTFOODFACTS darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes, berechtigtes Interesse geltend machen. 

§ 9.Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ausgeschlossen.

 

§ 10.Aufrechnung

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von SMARTFOODFACTS ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nicht, es sei denn, es beruht auf demselben Rechtsverhältnis.

§ 11.Schlussbestimmungen

11.1. SMARTFOODFACTS ist berechtigt, bei Erbringung der Leistungen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder assoziierte Spezialisten (nachstehend „Subunternehmer“) einzusetzen. Die Subunternehmer Ihrerseits sind berechtigt weitere Dritte mit der Erbringung der Leistung zu beauftragen, ohne dass es jeweils einer gesonderten Einwilligung des Auftraggebers bedarf. 

11.2. SMARTFOODFACTS ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch SMARTFOODFACTS ausdrücklich einverstanden. 

11.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 

11.4. Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.

11.5. Auf das Rechtsverhältnis zwischen SMARTFOODFACTS und dem Auftraggeber sowie auf diese Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von SMARTFOODFACTS. Für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von SMARTFOODFACTS jeweils sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

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